SERVICE

Kosten

Im Rahmen unserer bundesweiten gerichtlichen Tätigkeit richtet sich unsere Vergütung  in Strafsachen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Je nach Art des Mandats bieten wir Ihnen auch individuelle Vergütungsvereinbarungen nach Stundenaufwand oder als Pauschale an.   Der Stundensatz variiert je nach Art der Sache normalerweise zwischen 190,- und 300,- EUR zzgl. Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer. Die Einzelheiten der Vergütung werden in einem schriftlichen Vergütungsvertrag geregelt.

Wir sind auch im Rahmen von Pflichtverteidigungen tätig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebühren des Pflichtverteidigers im Falle einer Verurteilung grundsätzlich an die Justizkasse zurück zu zahlen sind.

Über die Kosten unserer Tätigkeit klären wir Sie selbstverständlich vor Beginn unserer Tätigkeit auf.

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