Ladung zur Beschuldigtenvernehmung

Wenn Sie eine Ladung der Polizei erhalten haben, sind Sie nicht verpflichtet, dieser nachzukommen. Es ist sogar dringend davon abzuraten, dieser Folge zu leisten. Im Rahmen einer Vernehmung passiert es häufig, dass Aussagen gemacht werden, die falsch verstanden oder falsch interpretiert werden. Gerade wenn der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht vollkommen gewachsen ist und kein Dolmetscher hinzugezogen wurde, entstehen unrichtige Protokollinhalte. Diese erschweren die spätere Verteidigung.

Anders wenn Sie eine Ladung des ermittlenden Staatsanwaltes oder des Ermittlungsrichters erhalten. Dieser ist Folge zu leisten. Ein Verteidiger sollte Sie dabei begleiten.

 

Häufig werden wir als Strafverteidiger gefragt, ob jemand, der von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird, dort erscheinen muss. Die Antwort ist ein ganz klares: Nein. Wenn Sie eine Ladung von der Polizei oder Kriminalpolizei bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten.

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