Computer-/Internetstrafrecht

Rechtsanwalt Jüdemann berät und vertritt im Bereich des Computer- und Internetstrafrechts.  Wir beraten Unternehmen, wie sie Computer- und Internetkriminalität erschweren oder gar vermeiden können.

Zu den Delikten gehören u.a   die Datenveränderung und und die Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB), die Beeinflussung von Messgeräten und die Fälschung technischer Aufzeichungen  (§§ 268f StGB), und das Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202af StGB).

Zum Internetstrafrecht gehören u.a  Verletzung von Urheberrechten durch File-Sharing, die Verbreitung pornografischer Schriften über das Web und eine Vielzahl anderer Delikte, insbesondere Betrugsdelikte via Internet.

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